Qualitätsbericht

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten.
Mittlerweile werden die Qualitätsberichte nur noch als elektronische Datensammlungen von den Krankenhäusern erstellt.
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hält seit dem Jahr 2013 eine Referenzdatenbank vor, in der die maschinenverwertbaren Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser vollständig lesbar abrufbar sind.

www.g-ba-qualitaetsberichte.de/

Weitere Informationen aus den gesetzlichen Qualitätsberichten lassen sich im Internet über sogenannte „Kliniksuchmaschinen“ finden. Die Krankenkassen und ihre Verbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Patientenorganisationen bieten solche Kliniksuchmaschinen auf ihren Internetseiten an. Darin können Krankenhäuser über ihren Namen oder den Ort, und beispielsweise auch über Suchbegriffe und Schlagworte auswählt werden. Die Suchmaschinen greifen auf die Daten der Qualitätsberichte zurück. Viele von ihnen ermöglichen einen Krankenhausvergleich auf Basis bestimmter Merkmale.

Einige ausgewählte Beispiele solcher Suchmaschinen:

www.weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung

www.weisse-liste.krankenhaus.aok.de der AOK - Die Gesundheitskasse

www.krankenhausnavi.barmer-gek.de der BARMER GEK

www.dak-krankenhauskompass.de der DAK-Gesundheit

 

 

 

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