Patientenservice
Entlassmanagement
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Lukaskrankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Lukaskrankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten.
Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung für Sie als Patient zu organisieren. Dazu stellt das Lukaskrankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind, und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Sind für Sie unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement durch die Kranken- bzw. Pflegekasse unterstützt.
Sie werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Luakskrankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt, bei Wunsch natürlich auch mit Ihren Angehörigen. Für die Durchführung des Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse bedarf es einer Einwilligung des Patienten in schriftlicher Form. Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und die damit verbundene Datenübermittlung wird mit einer Einwilligung erklärt.
Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen, erteilen Sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Natürlich können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Lukaskrankenhaus oder Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse gern weitere Auskünfte.